Vor dem Termin - Bitte mitbringen!

   

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, denken Sie bitte an Ihre Versicherungsnummer.

 

Bei geringem Einkommen besteht vor der Beratung die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht (Wohnort) einen Antrag auf die Gewährung von Beratungshilfe zu stellen.

 

 

Im Prozess besteht bei geringem Einkommen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die nötigen Formulare können Sie auf

herunterladen.

 

Beim Ausfüllen helfe ich Ihnen gerne.